Von:Laura-Kathrin Behlich
Die Delegation der Europäischen Union nach Singapur hat am 04. Dezember 2014 ein Seminar zum Thema “Die Rolle der Gerichtsbarkeit in der Stärkung und dem Schutz der Menschenrechte” abgehalten. Es überrascht in diesem Zusammenhang, dass die Sprecher nicht vorab einer genaueren Auswahl unterzogen werden.
Insbesondere geht es hier um Frau Dr. Thio Li-Ann, welche als Sprecherin zum Thema “Internationale Menschenrechte und nationale Gerichte in Asien” eingeladen wurde, obwohl sie wiederholt öffentlich homophobe Bemerkungen gemacht und sich in einer Rede vor dem Parlament Singapurs im Jahr 2007 deutlich für die fortwährende Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten ausgesprochen hat. Sie bezeichnet nach wie vor Homosexualität als “Geschlechtsidentitätsstörung” und vertritt die Ansicht, man könne und solle homosexuelle Menschen im Zweifel gegen ihren Willen “umgewöhnen”, der überwältigenden Mehrheit der wissenschaftlichen Abhandlungen hierüber zum Trotz.
Dies steht im krassen Gegensatz zur EU-Charta der Grundrechte und somit der Werte, welche die EU-Delegation nach Singapur vertritt und auch vor Ort repräsentieren soll. Insbesondere in Singapur, wo der Schutz der Rechte von Homosexuellen insgesamt noch weit unter dem europäischen Standard liegt, hätte ein solcher Fehler nicht passieren dürfen. Der Menschenrechtsaktivismus in Singapur ist durch diese unüberlegte Aktion weit zurückgeworfen worden.