Als Teil des Programms für Menschenrechtsverteidiger hat die Organisation Human Rights Matter (HRM) den Fall von R. G. gegen Tadschikistan als Bevollmächtigte  des Antragstellers vor den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen gebracht. HRM behauptet, dass Tadschikistan gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoße.

Der Kläger ist Herr R. G*, ein Tadschikischer Staatsangehöriger. Der Antragsteller ist ein Menschenrechtsverteidiger und der Autor eines beliebten Blogs, der Menschenrechtsverletzungen in Tadschikistan veröffentlicht. Der Kläger erhielt von einem seiner Bekannten einen Anruf, der ihm mittteilte, dass Vertreter des Militärkommissariats in die Apotheke des Bekannten gekommen seien. Die Männer versuchten ihn zu verhaften mit der Begründung dass er seinem Wehrdienst ausweichen wolle, obwohl der Bekannte gesetzlich von seiner militärischen Pflicht befreit sei. Es folgte ein Streit zwischen den Offizieren des Militärkommissariats und dem Bekannten, das mit der rechtswidrigen und willkürlichen Verhaftung des Herrn endete. Der Herr wurde danach gegen seinen Willen an das Militärkommissariat gebracht, wo ihm willkürlich seine Freiheit genommen wurde. Er wurde erst freigelassen, als eine bereits bekannte Tatsache herausgefunden wurde: die Identität des Bekannten. Der Bekannte versuchte, gegen die Offiziere wegen rechtswidriger Verhaftung und Inhaftierung Anklage zu erheben, aber sein Fall wurde vom Militärgericht entlassen, und er als Zivilist war gezwungen dieses anzunehmen. Dem Antragsteller wurde sein Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert, nur weil er versuchte, einem Mitmenschen (bzw. dem Bekannten) zu helfen, sich seiner gesetzlichen Rechte gegenüber dem Staat bewusst zu werden.

Tadschikistan hat eine widersprüchliche Geschichte im Bezug auf den Schutz der Menschenrechte, insbesondere im Bezug auf die Art und Weise, wie das Land Menschenrechtsverteidiger behandelt. Es gibt zahlreiche Berichte über Menschenrechtsverteidiger, die von der legalen Akteuren des Staates einer Belästigung, Einschüchterung und willkürlichen Inhaftierungen unterworfen werden. Der Menschenrechtsausschuss hat zuvor geäußert, dass Tadschikistan von der ausgesprochenen Handlungsweise absehen sollte, Zivilisten in Militärgerichten zu versuchen, da es oft zu unfairen Gerichtsverfahren gegenüber den Zivilisten führt. Die Organisation Human Rights Matter ist nach wie vor verpflichtet, das Instrument des strategischen Rechtsstreits zu nutzen, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht in den zentralasiatischen Staaten sowie die Gerechtigkeit in Einzelfällen zu fördern.

*der vollständige Name wurde einbehalten, um die Privatsphäre des Antragstellers zu schützen.

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